Schweizer Pflichtkasse nach EU-EFTA

Als Grenzgänger unterstehen Sie der Versicherungspflicht in der Schweiz. Sie müssen also eine Schweizer Grundversicherung abschließen oder aber entsprechenden Versicherungsschutz aus Deutschland nachweisen, um sich von dieser Pflicht befreien zu lassen.

Als Grenzgänger profitieren Sie von der Wahlfreiheit beim Behandlungsort. Sie entscheiden, ob Sie sich in der Schweiz oder in Deutschland behandeln lassen möchten. Die Leistungen gelten entsprechend den jeweiligen Krankenversicherungsgesetzen (GKV oder KVG).

Mit auf Grenzgänger optimal abgestimmten Zusatzbausteinen können Sie Leistungslücken schließen und private Leistungen erhalten, verlieren aber trotzdem nicht das Rückkehrrecht in die deutsche gesetzliche Krankenkasse (GKV).

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Vorteile EU/EFTA mit Formular S072/S1 (E106)

  • Günstigste Beiträge

  • Beitrag nicht einkommensabhängig

  • Behandlungen in der Schweiz und in Deutschland möglich

  • Optimal für Familien

  • Rückkehrrecht in die GKV

Gesetzlicher Versicherungsschutz – und das in der Schweiz und in Deutschland. Günstige 194,10 CHF im Monat (Beispiel ab 26 Jahre / Beitragsjahr 2023, Nettoprämie inkl. freiwilligem Reserveabbau). Rückkehrrecht in die deutsche gesetzliche Krankenkasse erhalten Sie inklusive.

Ablauf

Die Schweizer Pflichtkasse nach EU-EFTA ist nicht nur besonders günstig, sondern mit ausgewählten Zusatzbausteinen zudem leistungsstark und zukunftssicher.

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Schweizer Krankenkasse: Sie erhalten von der Schweizer Krankenkasse einen Versicherungsschein, eine Chip-Karte, sowie ein Formular E106.

S072/S1 (E106): Das Formular S072/S1 (E106) geben Sie an eine deutsche gesetzliche Krankenkasse (GKV) Ihrer Wahl.

GKV Deutschland: Die GKV tritt als „Aushilfkasse“ für Behandlungen in Deutschland ein. Erstattet werden Leistungen nach dem Sachleistungsprinzip.

Schweizer Krankenkasse: Den Beitrag entrichten Sie ausschließlich an die Schweizer Kasse

GKV Deutschland: Beiträge an die deutsche Kasse werden nicht erbracht

Schweizer Krankenkasse: Bei Behandlungen in der Schweiz gilt eine fixe Jahresfranchise i. H. v. 300 CHF zzgl. 10 % pro Rechnung (maximal 700 CHF). Zuzahlungen für Spital etc. Keine freie Wahl der Franchisehöhe.

GKV Deutschland: Bei Behandlungen in Deutschland gelten die für Deutschland
kassentypischen Zuzahlungen wie z. B. für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, Krankenhaus etc.

Die versicherten Leistungen

Sie können als Grenzgänger selbst entscheiden, ob Sie sich in der Schweiz oder in Deutschland behandeln lassen. Die versicherten Leistungen sind nach dem jeweiligen Krankenversicherungsgesetz geregelt.

Sie erhalten in der Schweiz die Leistungen nach dem Schweizer Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) .

In Deutschland erhalten Sie die Leistungen nach dem Sachleistungsprinzip. Grundlage hierfür ist das Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V), die gesetzliche Krankenversicherung Deutschland.

Mit Zusatzbausteinen optimal vorsorgen

Schweizer Krankenkasse: Sie erhalten Leistungen nach den Bestimmungen des Schweizer KVG

GKV Deutschland: Sie erhalten über die deutsche Aushilfkasse ambulante (Sach)leistungen nach dem SGB V

Schweizer Krankenkasse: Sie erhalten Leistungen nach den Bestimmungen des Schweizer KVG

GKV Deutschland: Sie erhalten über die deutsche Aushilfkasse stationäre (Sach)leistungen nach dem SGB V

Schweizer Krankenkasse: Das Schweizer KVG kennt keine mit Deutschland vergleichbaren zahnärztlichen Leistungen und ist somit nicht Bestandteil des Versicherungsschutzes.

GKV Deutschland: Sie erhalten über die deutsche Aushilfskasse zahnärztliche (Sach)leistungen nach
dem SGB V

Viele Fragen, ein Konzept!

Sie können sich Informationen rund um das Thema Grenzgänger mühsam im Internet zusammen suchen. Es geht aber auch einfacher! Mit unserem umfangreichen Grenzgängerkonzept finden Sie Antworten auf alle Ihre Fragen und erhalten zudem auf Ihre Bedürfnisse erstellte Informationen. Das Konzept beinhaltet eine Brutto-Nettoberechnung, Ihre persönlichen Möglichkeiten und Beiträge zur Krankenversicherung und mögliche Steuersparpotentiale. Sie erhalten diese Informationen aus einer Hand.

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Gebührenfreie Hotline 0800 600 2004

Beratungsstelle Hochrhein
Hauingerstrasse 18
D-79689 Maulburg
Telefon: +49 7622 688 72-25
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Telefon: +41 61 511 5001
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