Zum Inhalt springen
Rufen Sie uns kostenlos an 0800 600 2004
Grenzgänger-Versicherungs-Service Logo Grenzgänger-Versicherungs-Service Logo
  • Unsere Angebote für Sie
    • Grundversicherung (EU-EFTA) mit E106
    • Zusatzversicherung
    • Premium-Privat
    • Steuerfinanzierte Direktversicherung
  • Informationen
    • Versicherungspflicht und Befreiung
    • Definition Grenzgänger
    • Bewilligungsarten
  • Service
    • Angebote und Berechnungen
    • Nettolohnberechnung
  • Kontakt
    • Unsere Beratungsstellen
    • Rückrufservice
    • Ihre Nachricht an uns
  • Unsere Angebote für Sie
    • Grundversicherung (EU-EFTA) mit E106
    • Zusatzversicherung
    • Premium-Privat
    • Steuerfinanzierte Direktversicherung
  • Informationen
    • Versicherungspflicht und Befreiung
    • Definition Grenzgänger
    • Bewilligungsarten
  • Service
    • Angebote und Berechnungen
    • Nettolohnberechnung
  • Kontakt
    • Unsere Beratungsstellen
    • Rückrufservice
    • Ihre Nachricht an uns
Loading...
  • SIE MÜSSEN NUR ANKOMMEN, DEN REST ERLEDIGEN WIR FÜR SIE.

Test104379422017-05-24T16:33:52+02:00

Nettolohnrechner



So könnte Ihre Lohnabrechnung aussehen

Bruttolohn

--
AHV/IV/EO
---
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung, die Invaliditätsversicherung sowie die Erwerbsersatzordnung bilden die 1. Säule im Schweizer Rentensystem.

Der Beitragssatz für AHV, IV und EO beträgt im Jahr 2021 zusammen 10,6%. Dieser Beitragssatz wird jeweils hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen und automatisch vom Bruttolohn einbehalten.
BVG
---
Die Pensionskasse ist die 2. Säule im Schweizer Rentensystem und hat das Ziel, gemeinsam mit der AHV das Renteneinkommen auch über das Existenzminimum hinaus zu sichern.

Alle Arbeitnehmer, die AHV und IV versichert sind und mindestens 21.510 CHF jährlich verdienen (Stand 2021), sind auch obligatorisch in der beruflichen Vorsorge pflichtversichert.

Der Beitragssatz für den obligatorisch versicherten Lohn ist nach Alter und Geschlecht unterschiedlich. Es sind mit (Arbeitgeber/Arbeitnehmer) 7 bis 18 % Beitragssatz (Altersgutschrift) zu rechnen.
NBU
---
Die Nichtberufsunfallversicherung springt bei Unfällen in der Freizeit ein. Während der Arbeitgeber die Kosten für eine Berufsunfallversicherung (SUVA) übernimmt, zahlt der Arbeitnehmer die NBUV i. d. R. aus eigener Tasche.

Die Prämien zur UVG/NBU – und somit auch die Abzüge auf Ihrem Lohnausweis – sind unterschiedlich hoch, da diese abhängig von Berufsgruppen und mit den dadurch unterschiedlichen Risiken verbunden sind. In der Regel bewegen sich die Beitragssätze zwischen 1 und 3 %.

*Diese pauschale Musterberechnung wurde mit 1,5 % gerechnet.
ALV
---
Die Arbeitslosenversicherung springt im Falle einer Arbeitslosigkeit ein. Die Abwicklung erfolgt über die Agentur für Arbeit in Deutschland.

Der Beitrag zur ALV beträgt gesamthaft 2,2 %, wobei sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag teilen. Für Jahreslöhne ab 148.201 CHF reduziert sich der gesamthafte Beitragssatz auf 1,0 %.
KTG
---
Bei einer Arbeitsunfähigkeit, z. B. durch Krankheit, ist die Lohnfortzahlung ein wichtiger Faktor. I. d. R. besteht über die Lohnfortzahlungspflicht hinaus eine Tagegeldversicherung.

Viele – jedoch nicht alle Arbeitgeber – schließen für den Einkommensausfall durch Krankheit für ihre Arbeitnehmer eine Krankentagegeldversicherung (meist Kollektivverträge) ab.

Der Beitragssatz für eine (kollektive) Krankentagegeldversicherung liegt für den Arbeitnehmer meist bei ca. 1 % des Bruttolohnes. In manchen Fällen übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge.

*Diese pauschale Musterberechnung wurde mit 1,0 % gerechnet.
  
Totale Abzüge ---
   

Nettolohn

--
Quellensteuerabzug
---
Der Grenzgänger zahlt seine Steuern grundsätzlich in Deutschland. Allerdings behält der Schweizer Arbeitgeber vom Bruttolohn eine Grenzgängerabgabe, die sogenannte Quellensteuer, ein.

Das Doppelbesteuerungsabkommen regelt, dass der Grenzgänger in der Schweiz eine pauschale Steuerabgabe i. H. v. 4,5 % zu zahlen hat. Dieser Beitrag wird der deutschen Einkommensteuer angerechnet.
   

Auszahlung

--

Mit diesen Kosten müssen Sie zudem rechnen

Einkommensteuer (D) individuell
Solidaritätszuschlag (D) individuell
Kirchensteuer (D) individuell
Krankenversicherung individuell


Gemäß Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) muss der Grenzgänger seine Steuern im Wohnsitzstaat (Deutschland) entrichten. Die bereits einbehaltene Quellensteuer (4,5 %) wird angerechnet. Auch wird die Krankenversicherung nicht automatisch über den Schweizer Arbeitgeber abgewickelt. Darum müssen Sie sich als Grenzgänger selbst kümmern.

Eine pauschale Berechnung für diesen Punkt ist nicht möglich.
Fordern Sie deshalb Ihre persönliche und umfangreiche Nettolohn-Information und Vorschläge zur Krankenversicherung an, um zu erfahren, welche Abzüge Sie sowohl auf dem Lohnzettel, als auch darüber hinaus haben.

Unverbindliches Konzept anfordern Neu berechnen


Viele Fragen, ein Konzept!

 Sie können sich Informationen rund um das Thema Grenzgänger mühsam im Internet zusammen suchen. Es geht aber auch einfacher! Mit unserem umfangreichen Grenzgängerkonzept finden Sie Antworten auf alle Ihre Fragen und erhalten zudem auf Ihre Bedürfnisse erstellte Informationen. Das Konzept beinhaltet eine Brutto-Nettoberechnung, Ihre persönlichen Möglichkeiten und Beiträge zur Krankenversicherung und mögliche Steuersparpotentiale. Sie erhalten diese Informationen aus einer Hand.

Jetzt Nettolohn berechnen
Copyright 2024 GrenzgängerVersicherungsService
IMPRESSUM | DATENSCHUTZ | ERSTINFORMATION
FacebookYouTube
Toggle Sliding Bar Area

Beratungsstelle Hochrhein
Hauingerstrasse 18
D-79689 Maulburg
Tel. +49 7622 688 72-25
hochrhein@ggvss.de

Beratungsstelle Rheintal
Franz-Haas-Str. 12
D-79761 Waldshut-Tiengen
-+49 7741 695 99-94
rheintal@ggvss.de

Beratungsstelle Dreiländereck
Körnerstraße 14
D-79539 Lörrach
Tel. +49 7621 159 4966
dreilaendereck@ggvss.de

Beratungsstelle Bodensee
Lohnerhofstr. 2
D-78467 Konstanz
Tel. +49 7531 350 49-60
bodensee@ggvss.de

Beratungsstelle Breisgau
Auerstr. 2
D-79108 Freiburg i. Br.
Tel. +49 761 870 70-200
breisgau@ggvss.de

Beratungsstelle Schweiz
Am Kägenrain 1-3
CH 4153 Reinach
Tel. +41 61 711 68-46
schweiz@ggvss.de

Page load link
Nach oben