Private Zusatzversicherungen
Durch das bilaterale Abkommen und das EU/EFTA-Modell sind Sie zwar in beiden Länden entsprechend versichert, jedoch enstehen Ihnen Nachteile gegenüber einer direkten Mitgliedschaft in der GKV (Variante 1).
Zudem bestehen sowohl in der Schweiz, als auch in Deutschland einige Leistungslücken, die Sie mit ensprechenden Zusatztarifen schließen können.
Kombinieren Sie die Schweizer Pflichtkasse mit optimal auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Versicherungslösungen.
Ihre Vorteile
Ergänzung der gesetzlichen Leistungslücken
Hohe Erstattung von Vorsorgeuntersuchungen
Beste Unterbringung und Behandlung im Krankenhaus
Hohe Erstattung von gesetzlichen Zuzahlungen (D)
Hochwertiger Versicherungsschutz beim Zahnarzt (D)
Leistungen für gesundheitsfördernde Maßnahmen
Mitnahme und/oder Umwandlung der deutschen Zusatzbausteine bei Rückkehr in die GKV
Die Kombination der Schweizer Grundversicherung mit maßgeschneiderten Zusatzbausteinen bietet Ihnen als Grenzgänger ein hohes Maß an Leistungsplus.
Das Anrecht auf Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland bietet Ihnen die gewünschte Sicherheit, ohne auf Privatleistungen verzichten zu müssen.
Die Leistungen
Auch bei stationärer Pflege im Pflegeheim reichen die Pflegesachleistungen der gesetzlichen Krankenkasse meist nicht aus, um die Pflegekosten zu decken. Fernab von der Grenzgängerthematik empfiehlt sich also grundsätzlich die Absicherung durch den Baustein Pflegetagegeld.
Der positive Nebeneffekt: Auch bei Aufgabe der Grenzgängertätigkeit und einem Stellenwechsel nach Deutschland, bleibt Ihnen der Baustein Pflegetagegeld erhalten.
Leistungsübersicht
Pflegetagegeld in der für den maßgeblichen Pflegegrad vereinbarten Höhe. (Vorschlag)
Bei ambulanter Pflege (. z. B. häusliche Pflege):
Pflegegrad 1 10 € pro Tag = 300 € im Monat
Pflegegrad 2 12 € pro Tag = 360 € im Monat
Pflegegrad 3 20 € pro Tag = 600 € im Monat
Pflegegrad 4 27 € pro Tag = 810 € im Monat
Pflegegrad 5 40 € pro Tag = 1.200 € im Monat
Bei stationärer Pflege:
Pflegegrad 1 10 € pro Tag = 300 € im Monat
Pflegegrad 2 40 € pro Tag = 1.200 € im Monat
Pflegegrad 3 40 € pro Tag = 1.200 € im Monat
Pflegegrad 4 40 € pro Tag = 1.200 € im Monat
Pflegegrad 5 40 € pro Tag = 1.200 € im Monat
- Einmalleistung in Höhe von 10.000 EUR bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit von mindestens Pflegegrad 2. Zusätzlich bei vereinbarter Einmalleistung: Leistung bei vorübergehender Einschränkung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten (3 ‰ der vereinbarten Einmalleistung pro Tag für bis zu 90 Tage je Versicherungsfall).
- Übernahme der Mehrkosten einer Begutachtung im Ausland (einmalig bis 2.500 EUR).
- Leistung für die Dauer der nachgewiesenen Pflegebedürftigkeit.
(Die angegebenen Summen sind als Beispiel zu sehen und sind auch mit anderen Summen versicherbar)
Die Höhe der Leistung ist unabhängig davon, ob die Pflege zu Hause oder im Heim, durch Fachkräfte oder Familienangehörige erfolgt.
Besonderheiten:
- Die Höhe des Tagegeldes und der Einmalleistung kann pro Tarifstufe individuell festgelegt werden.
- Anpassung des Versicherungsschutzes ohne erneute Risikoprüfung alle 3 Jahre um die Summe der Inflationsraten der vorangegangenen 3 Jahre, mindestens 5%.
- Zum Ende des 3., 5. und 10. Versicherungsjahres sowie zu bestimmten Ereignissen ist die Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne erneute Risikoprüfung um bis zu 20% der vereinbarten Leistung möglich.
- Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeit von Pflegegrad 5.
- Keine Wartezeiten.
Ein Zahnarztbesuch kann teuer werden. Egal ob Kronen, Brücken oder Implantate, die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt heute nur noch ein Minimum an medizinischer Versorgung.
Um hohe Eigenkosten bei Zahnersatz zu vermeiden, empfiehlt sich der Baustein Zahnersatz.
Hochwertige Materialien und Implantate sind dadurch kein Wunschdenken mehr.
Dieser Baustein stockt die Leistungen für gleichartigen und andersartigen Zahnersatz auf und beinhaltet noch Leistungen für Implantate und Kieferorthopädie.
Leistungsübersicht
Zahnersatz (Regelversorgung) (D): 100/95/85% (abhängig von der nachgewiesenen Prophylaxe/Bonusheft und inkl. Vorleistung der GKV)
Zahnersatz (gleichartige oder andersartige Versorgung) (D): 90/85/75% (abhängig von der nachgewiesenen Prophylaxe/Bonusheft und inkl. Vorleistung der GKV)
Implantate (CH/D): 90%
Kieferorthopädie mit GKV-Vorleistung (D): 80% für Mehrleistungen bis zu einem EB von 500 € je Kiefer bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr
Kieferorthopädie ohne GKV-Vorleistung (CH/D): 80% bei Behandlungsbeginn vor dem 19. Lebensjahr, 50% bei späterem Behandlungsbeginn
Leistungsbegrenzungen (CH/D): Generell: Nein. In den ersten 3 Versicherungsjahren: 750 € EB (erste 12 Monate), 1.500 € EB (erste 24 Monate), 3.000 € EB (erste 36 Monate). Diese entfallen bei Unfall.
Gebührenordnung (D): Über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte hinaus
Besonderheiten: Günstiger Beitrag durch Kalkulation ohne Alterungsrückstellung
Gebührenordnung (D): Bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte
Der Baustein Zahnprophylaxe macht den Baustein Zahnersatz erst komplett.
Vorsorge ist wichtig, wenn es um den Erhalt der Gesundheit geht. Das gilt auch ganz besonders für die Zähne.
Von der Erstellung des Mundhygienestatus bis zur Versiegelung von kariesfreien Fissuren und der Behandlung überempfindlicher Zähne hat der Baustein Zahn-prophylaxe alles im Angebot. Dazu einmal im Jahr eine professionelle Zahnreinigung.
Auch für Leistungen, welche die GKV nicht oder kaum noch übernimmt, sieht dieser Baustein Leistungen wie z. B. plastische Füllungen oder Wurzelbehandlungen vor.
Leistungsübersicht
Profesionelle Zahnreinigung (CH/D): 100% einmal pro Kalenderjahr
Prophylaxe (CH/D): 100% für folgende prophylaktische Leistungen: • Erstellung Mundhygienestatus • Kontrolle des Übungserfolgs • Lokale Fluodierung
• Versiegelung von kariesfreien Fissuren • Behandlung überempfindlicher Zahnflächen
Zahnbehandlung (CH/D): 100% bis 250 € pro KJ für: • Analgosedierung (Dämmerschlaf) • Narkose • Lachgas-Sedierung • Akkupunktur • Hypnose
Leistungsbegrenzungen: Generell: Nein. In den ersten 3 Versicherungsjahren: 750 € EB (erste 12 Monate), 1.500 € EB (erste 24 Monate), 3.000 € EB
(erste 36 Monate). Entfällt bei Unfall.
Gebührenordnung (D): Bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte
Der Baustein Ambulant steht für individuellen und flexiblen Versicherungsschutz, der genau zu Ihren Bedürfnissen passt.
Im Basis-Paket finden sich hohe Leistungen für zusätzliche Vorsorge-untersuchungen. Auch die immer stärker zunehmenden gesetzlichen Zuzahlungen (D) sind dadurch kein Thema mehr.
Brillen oder Kontaktlinsen, Heilmittel und nicht verschreibungspflichtige Medikamente finden sich im Exklusiv-Paket.
Das Premium-Paket rundet den Versicherungsschutz mit naturheilkundlichen Leistungen wie z. B. Akupunktur, traditioneller chinesischer Medizin sowie
gesundheitsfördernden Maßnahmen ab.
Leistungsübersicht
Gesetzliche Zuzahlungen zur ambulanten Heilbehandlung (D): Erstattet werden sämtliche Zuzahlungen in folgenden Bereichen: • Arznei-/Verbandmittel • Heilmittel • Hilfsmittel • Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung
Vorsorgeuntersuchungen (CH/D): 100% bis 500 € Erstattungsbetrag (EB) pro Kalenderjahr (max. Erstattung im 1 VJ: 150 Euro; max. Erstattung im 2 VJ: 300 EUR)
Sehhilfen (CH/D): 100% bis 400 € EB innerhalb von 2 Jahren
Operative Maßnahmen zur Behandlung der Fehlsichtigkeit (z.B. LASIK) (CH/D): 100% bis 800 € EB je Auge, erneute Behandlung nach frühestens fünf Jahren (max. Erstattung im 1. VJ: 200 € pro Auge, max. Erstattung im 2. VJ: 400 € pro Auge)
Nicht verschreibungspflichtige Arznei- und Verbandmittel (CH/D): 100% bis 50 € EB pro Kalenderjahr (nach ärztlicher Verordnung)
Heilmittel (z.B. Massagen, Physiotherapie) (CH/D): 100% bis 200 € EB pro Kalenderjahr bis zum 1,15 fachen beihilfefähigen Höchstbetrag.
Privatärztliche IGEL-Leistungen (z.B. Schlafbildanalyse, Check-Up-Ergänzung) (CH/D): 100% bis 300 € EB pro Kalenderjahr
Alternativmedizin (CH/D): 80 % bis max. 2.500 € EB pro Kalenderjahr (einschl. Arznei-/Verbandmittel). Für Heilpraktikerleistungen und alternative Heilmethoden nach dem Hufelandverzeichnis
Schutz- und Reiseimpfungen (CH/D): 100% bis 200 € EB pro Kalenderjahr
Aktive Präventionsmaßnahmen (für gesundheitsfördernde Maßnahmen wie z.B. Mitgliedsbeiträge in Sportstudios oder Ernährungskurse) (CH/D): 100% bis 100 € EB pro Kalenderjahr
Gebührenordnung (D): Bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte
In den meisten Fällen kommt er völlig unerwartet und plötzlich: ein Notfall, der eine sofortige Überweisung in ein Krankenhaus zur Folge haben kann.
Im EU/EFTA-Tarif steht Ihnen sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland lediglich eine sogenannte Regelversorgung zu. Auch können Sie i. d. R. nicht frei wählen, in welchem Krankenhaus Sie sich behandeln lassen können.
Wenn Sie in ein Krankenhaus müssen, ist das schon unangenehm genug. In einer solchen Situation wünscht man sich zu gerne die bestmögliche medizinische Behandlung von einem Spezialisten oder sogar vom Chefarzt. Zur schnelleren Genesung benötigt man auch Ruhe, welche in einem Mehrbettzimmer nicht in jedem Fall gewährleistet ist.
Wer im Spital privatärztliche Leistungen wie Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung wünscht, muss ohne zusätzlichen Baustein tief in die Tasche greifen.
Stationäre Wahlleistungen erleichtern Ihre Genesung. Sie liegen im Ein- oder Zweibettzimmer ruhiger und ungestörter. Zudem können Sie nicht nur den Arzt aussuchen, der Sie behandeln soll, sondern Sie haben auch eine freie Krankenhauswahl.
Leistungsübersicht: Baustein Stationäre Wahlleistungen (CH/D)
Ärztliche Leistungen
100 % für die privatärztliche Versorgung, einschließlich Chefarzt
Unterkunft (Premium CH/D)
100 % für das Ein- oder Zweibettzimmer
Unterkunft (Exklusiv CH/D)
100 % für das Zweibettzimmer
Ersatz-Krankenhaustagegeld
25 EUR (Premium CH/D) oder 20 EUR
(Exklusiv CH/D) Ersatz-Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf die privatärztliche Versorgung und auf das Ein- und Zweibettzimmer, Kinder erhalten die Hälfte.
Krankentransport
100 % für den Krankentransport zum und vom nächstgelegenen Krankenhaus
Krankenhauswahl
Freie Krankenhauswahl, einschließlich Privatkliniken
Ambulante Operationen
200 EUR Pauschale bei bestimmten ambulanten Operationen zur freien Verfügung.
Restkostenübernahme von allgemeinen Krankenhausleistungen
Restkosten können entstehen, wenn Sie ein Krankenhaus Ihrer Wahl aufsuchen, obwohl der Arzt in der Einweisung ein anderes Krankenhaus aufgeschrieben hat. Nach einer Vorleistung der GKV werden 100 % der verbleibenden Aufwendungen für die allgemeine Krankenhausleistung erstattet.
Telefon, Fernseher, Internet und Radio
Die Anschluss- und Bereitstellungskosten werden übernommen. Die Gebühreneinheiten beispielsweise für das Telefon sind nicht versichert.
Gebührenordnung
Ärztliche Leistungen werden im Rahmen der Höchstsätze der amtlichen deutschen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstattet. In bestimmten Fällen sind auch über den jeweiligen Höchstgrenzen liegende Aufwendungen erstattungsfähig.
Geltungsbereich
Innerhalb Europas besteht zeitlich unbegrenzter Versicherungsschutz. Bei vorübergehendem Aufenthalt im außereuropäischen Ausland ist der Versicherungsschutz zeitlich laut AVB begrenzt.
Wartezeiten
Die allgemeine Wartezeit beträgt 3 Monate. Sie entfällt u. a. bei Unfällen; die besonderen Wartezeiten (z. B. bei Entbindung und Psychotherapie) betragen 8 Monate. Entfall der Wartezeit unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Hinweis: Genaue Leistungsbeschreibungen und umfassende Informationen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Prozentangaben beziehen sich jeweils auf die erstattungsfähigen Aufwendungen (nicht auf den Rechnungsbetrag). Mindestlaufzeit 2 Jahre.
Leistungsübersicht: Baustein Stationäre Wahlleistungen (D)
Freie Krankenhauswahl
Ja
Unterbringung (Premium D)
Ein- oder Zweibettzimmer
Unterkunft (Exklusiv D)
Zweibettzimmer
Mehrkosten für allgemeine Krankenhausleistungen
100 % für die Mehrkosten für allgemeine Krankenhausleistungen, die entstehen, wenn der Versicherte ein anderes als das in der ärztlichen Einweisung genannte Krankenhaus wählt.
Privatarzt bei vor- und nachstationärer Behandlung im Krankenhaus
100 %
Ambulante Operationen
100 %
Gesetzliche Zuzahlungen zu stationären Behandlungen
Zu 100 % werden Zuzahlungen in folgenden Bereichen erstattet:
- Krankenhausbehandlung
- Häusliche Krankenpflege
- Haushaltshilfe
- Fahrtkosten bei stationären Behandlungen
Fahrt- und Transportkosten ohne Vorleistung der GKV
100 % bis zu 300 EUR Erstattungsbetrag pro Versicherungsfall bei Premium (D), keine Leistung bei Exklusiv (D).
Ersatz-Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen
50 EUR bei Verzicht auf Chefarzt
50 EUR (Premium) oder 30 EUR (Exklusiv) bei Verzicht auf Ein-/ Zweibettzimmer. 100 EUR (Premium) oder 80 EUR (Exklusiv) bei Verzicht auf alle Wahlleistungen. Für Kinder gilt jeweils die Hälfte der vorstehenden Sätze
Begleitpersonen bei Kindern im Krankenhaus bis Alter 13
Ja, bis 14 Tage
Gebührenordnung
Über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte hinaus
Besonderheiten
- Günstiger Beitrag durch Kalkulation ohne Alterungsrückstellung
- Option auf Einschluss einer Beitrags bremse, die den Beitrag ab 65
konstant hält
Hinweis: Der vollständige Leistungsumfang des Tarifs ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für den Tarif.
Mindestlaufzeit 2 Jahre.
Viele Fragen, ein Konzept!
Sie können sich Informationen rund um das Thema Grenzgänger mühsam im Internet zusammen suchen. Es geht aber auch einfacher! Mit unserem umfangreichen Grenzgängerkonzept finden Sie Antworten auf alle Ihre Fragen und erhalten zudem auf Ihre Bedürfnisse erstellte Informationen. Das Konzept beinhaltet eine Brutto-Nettoberechnung, Ihre persönlichen Möglichkeiten und Beiträge zur Krankenversicherung und mögliche Steuersparpotentiale. Sie erhalten diese Informationen aus einer Hand.
Gebührenfreie Hotline 0800 600 2004
Beratungsstelle Hochrhein
Hauingerstrasse 18
D-79689 Maulburg
Telefon: +49 7622 688 72-25
hochrhein@ggvss.de
Beratungsstelle Rheintal
Franz-Haas-Str. 12
D-79761 Waldshut-Tiengen
Telefon: +49 7741 695 99-94
rheintal@ggvss.de
Beratungsstelle Dreiländereck
Körnerstrasse 14
D-79539 Lörrach
Telefon: +49 7621 159 49-66
dreilaendereck@ggvss.de
Beratungsstelle Bodensee
Lohnerhofstr. 2
D-78467 Konstanz
Telefon: +49 7531 350 49-60
bodensee@ggvss.de
Beratungsstelle Breisgau
Auerstraße. 2
D-79108 Freiburg i. Br.
Telefon: +49 761 870 70-200
breisgau@ggvss.de
Beratungsstelle Schweiz
Am Kägenrain 1-3
CH-4153 Reinach BL
Telefon: +41 61 511 5001
schweiz@ggvss.de