Direktversicherung für Grenzgänger

“Als Grenzgänger hat man im Alter ausgesorgt” … Von wegen !

Das Thema Altersvorsorge ist in aller Munde. Man kann derzeit keine Zeitschrift öffnen, kein Radio oder TV einschalten, ohne Begriffe wie Altersarmut oder Rente ab 67 zu lesen oder zu hören. Sie als Grenzgänger gehören zu einem Personenkreis, der speziell betrachtet und informiert werden muss. Sie müssen besonders darauf achten, schon jetzt die richtigen Weichen zu stellen, sonst droht tatsächlich eine massive Rentenlücke.

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Jetzt für später vorsorgen und nebenbei noch kräftig Steuern sparen.


Die Schweizer Alters- und Hinterbliebttenenvorsorge wurde bereits 1972 mit dem 3-Säulen-System in der Verfassung verankert. Neben der 1. Säule (AHV) sorgt die 2. Säule mit der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG) für die Grundsicherung im Alter.

Während die AHV das Existenzminimum sicherstellen soll, ist die Vorsorge über die 2. Säule (BVG/Pensionskasse) dafür ausgerichtet, den Lebensstandard über das Existenzminimum hinaus zu sichern. Die 1. und die 2. Säule sollen zusammen mindestens 60 Prozent des zuletzt bezogenen effektiven Jahreslohnes sichern.

Die 3. Säule umfasst die private Vorsorge. Es handelt sich dabei um die freiwillige Selbstvorsorge – also um das, was man sozusagen in das Sparschwein steckt. Dazu gehört auch die Säule 3a, das gebundene Sparen mit Steuerbegünstigung.

Sowohl die 1. Säule als auch die 2. Säule ist auch für Grenzgänger obligatorisch. Was ist jedoch mit der dritten  freiwilligen Säule, welche das 3-Säulen-System so stark macht? Die 3. Säule umfasst die private Vorsorge. Es handelt sich dabei um die freiwillige Selbstvorsorge – also um das, was man sozusagen in das Sparschwein steckt. Dazu gehört auch die Säule 3a, das gebundene Sparen mit Steuerbegünstigung. Diese 3. Säule bleibt dem Grenzgänger in ihrer klassischen Form verwehrt.

Seit 2010 wurde die Riesterförderung für Grenzgänger ersatzlos gestrichen. Zudem wird durch das 2005 in Deutschland eingeführte Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) der Besteuerungsanteil der Renteneinkünfte sukzessive erhöht. Diese gesetzliche Regelung betrifft auch die Altersrenten der Grenzgänger.

Die Lösung für Grenzgänger ist die Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG. Zahlen Sie für Ihr Alter ein und lassen Sie sich vom Staat dabei kräftig unterstützen. Unter bestimmten Voraussetzungen können in 2021 bis zu 6.816,- Euro im Jahr einbezahlt werden. Sie erhalten dadurch einen Beitragsvorteil aus der Steuerersparnis von bis zu 47%. Auf Antrag kann dies bereits sogar Ihre nächste Einkommensteuervorauszahlung reduzieren.

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Viele Fragen, ein Konzept!

 Sie können sich Informationen rund um das Thema Grenzgänger mühsam im Internet zusammen suchen. Es geht aber auch einfacher! Mit unserem umfangreichen Grenzgängerkonzept finden Sie Antworten auf alle Ihre Fragen und erhalten zudem auf Ihre Bedürfnisse erstellte Informationen. Das Konzept beinhaltet eine Brutto-Nettoberechnung, Ihre persönlichen Möglichkeiten und Beiträge zur Krankenversicherung und mögliche Steuersparpotentiale. Sie erhalten diese Informationen aus einer Hand.

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