Premium Privat

Die Private Krankenversicherung richtet sich an Grenzgänger, die eine leistungsstarke Absicherung wünschen und ihren Versicherungsschutz gerne selbst gestalten und, anders als in der gesetzlichen Krankenkasse, auch garantiert haben möchten.

Der Beitrag richtet sich nach dem Eintrittsalter, Geschlecht und Gesundheitszustand sowie nach den versicherten Leistungen und dem frei wählbaren jährlichen Selbstbehalt.

Als Grenzgänger gilt es allerdings, darauf zu achten, einen Tarif zu wählen, der mindestens den schweizerischen Grundleistungen nach KVG entspricht, um sich von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreien lassen zu können.

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Ihre Vorteil

  • Vorsorgeuntersuchungen ohne Anrechnung auf Selbstbeteiligung und Beitragsrückerstattung

  • Stationäre Heilbehandlung ohne Anrechnung auf Selbstbeteiligung

  • Überdurchschnittliche Zahnleistungen und 2 professionelle Zahnreinigungen pro Kalenderjahr

  • Hohe Leistungen für Alternativmedizin, auch nach dem Hufelandverzeichnis

  • Inklusive Pflegeversicherung mit Leistungen bei häuslicher Pflege durch z.B. Verwandte Personen

  • Alterungsrückstellungen und gesetzlicher Beitragszuschlag zur Stabilisierung der Beiträge im Alter

  • Sehr hohe Beitragsrückerstattung nach bereits einem leistungefreien Kalenderjahr

  • Beste Unterbringung und Behandlung im Krankenhaus

Mit der privaten Krankenversicherung (PKV) genießen Sie einen umfangreichen Versicherungsschutz. Die Leistungen sind und bleiben garantiert. Durch das Bürgerentlastungsgesetz können Sie diesen Tarif optimal steuerlich geltend machen. sprechen Sie uns dazu einfach an.

Die Leistungen

  • 100% für ärztliche Behandlungen über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte hinaus

  • 100% für Arznei-/Verbandmittel (inkl. verschreibungspflichtige Verhütungsmittel bis 150 € Rechnungsbetrag (RB) pro Kalenderjahr)

  • 100% für Heilmittel (wie z.B. für Krankengymnastik, Massagen, Hydrotherapie, Kälte-/Wärmebehandlung, Logopädie, Ergotherapie, Podologie)

  • Hilfsmittel

  • 80% für Hilfsmittel über 300 € bei Eigenbeschaffung

  • 100% für Hilfsmittel bis 300 € bzw. für Hilfsmittel über 300 € bei Bezug über das INTER Service Center bzw. nach Zusage des Versicherers

  • 100% für folgende Hilfsmittel Hörgeräte bis 2.500 € RB je Ohr Orthopädische Schuhe bis 1.000 € RB pro Paar

  • 100% Sehhilfen bis 500 € RB innerhalb von 2 Jahren

  • 100% für Vorsorgeuntersuchungen

  • 100% für Reise- und Schutzimpfungen

  • 100% für Auslandsrücktransport

  • 100% für Psychotherapie durch Arzt/zugelassenen Psychotherapeuten

  • 100% max. 3.000 € RB pro Kalenderjahr (einschließlich Arznei-/Verbandmittel) bis zu den Höchstsätzen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker und für besondere Therapierichtungen nach dem Hufelandverzeichnis

  • 100% für Kurbehandlung bis zu einer Dauer von 28 Tagen alle 3 Jahre (Kurmittel und Arzt)

  • 100% allgemeine Krankenhausleistungen

  • 100% für gesondert berechenbare ärztliche Leistungen über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte hinaus

  • 100% für Unterbringung im Ein-/Zweibettzimmer

  • Hohes Ersatz-Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen

    • 100 € bei Verzicht auf Chefarztbehandlung und Ein-/Zweibettzimmer

    • 50 € bei Verzicht auf Chefarztbehandlung

    • 50 € bei Verzicht auf Ein-/Zweibettzimmer

        Für Kinder gilt jeweils die Hälfte der Sätze

  • Begleitperson bei Kindern (bis Alter 12) bis 14 Tage

  • 100% für Zahnbehandlung (inkl. professionelle Zahnreinigung zweimal pro Kalenderjahr)

  • 90% für Kieferorthopädie (bis Vollendung des 21. Lebensjahres)

  • 90% für Zahnersatz (inkl. Implantat getragenem Zahnersatz)

  • 90% für Implantate

Für ambulante und zahnärztliche Behandlung pro Kalenderjahr

  •   300 €

  •   600 €

  • 1.200 €

  • Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und professionelle Zahnreinigung werden nicht auf den Selbstbehalt angerechnet. Zudem beeinflussen sie auch nicht den Anspruch auf Beitragsrückerstattung (BRE).

  • Hohe Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit. Je 3 maßgebliche Monatsbeiträge in den ersten 3 vollen Kalenderjahren. Maximale BRE bis zu 6 maßgebliche Monatsbeiträge nach 7 leistungsfreien Kalenderjahren.

  • Ein Optionsrecht bietet Ihnen die Möglichkeit, zum Ende des 3., 5. und 10. Versicherungsjahres sowie bei Wechsel der beruflichen Tätigkeit, ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten, in Exklusiv<>Premium umzustellen.

  • Bei Bezug von Elterngeld: Auszahlung eines Betrages in Höhe von bis zu  6 Monatebeiträgen (gilt für den Elternteil, der das Elterngeld bezieht) – ohne Anrechnung auf Selbstbehalte.

  • Zahlreiche medizinische Assistance- und Serviceleistungen, wie Service-Center, Gesundheitsexperte, Gesundheits-SOS und Gesundheitsmanagement.

Viele Fragen, ein Konzept!

 Sie können sich Informationen rund um das Thema Grenzgänger mühsam im Internet zusammen suchen. Es geht aber auch einfacher! Mit unserem umfangreichen Grenzgängerkonzept finden Sie Antworten auf alle Ihre Fragen und erhalten zudem auf Ihre Bedürfnisse erstellte Informationen. Das Konzept beinhaltet eine Brutto-Nettoberechnung, Ihre persönlichen Möglichkeiten und Beiträge zur Krankenversicherung und mögliche Steuersparpotentiale. Sie erhalten diese Informationen aus einer Hand.

Jetzt Konzept anfordern!

Gebührenfreie Hotline 0800 600 2004

Beratungsstelle Hochrhein
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