Nettolohnberechnung
Ihre Lohnverhandlungen gehen in die entscheidende Phase oder Sie haben bereits einen Arbeitsvertrag in der Tasche. Nun möchten Sie wissen, wieviel vom Bruttolohn noch übrig bleibt.
Sie erhalten mit einer ersten Nettolohnberechnung einen Überblick über die Abzüge der Sozialversicherung, sowie der Steuern sowohl in der Schweiz, als auch in Deutschland. Zudem erfahren Sie, wie Sie Ihre Krankenversicherung steuerbegünstigt einsetzen können.
Ihre Vorteile
Umfangreiche Darstellung der Gehaltsabzüge
Broschüre mit den wichtigsten Informationen
Berechnung der zu erwartenden Steuerabgaben in Deutschland
Steuerliche Berücksichtigung der Krankenversicherung
Wieso eine Nettolohnberechnung? Nur damit erfahren Sie sowohl die Abzüge auf dem Lohnzettel und auch die weiteren Abgaben, wie die deutsche Einkommensteuer und der Krankenversicherung. Wir erstellen Ihnen eine solche Berechnung in Form eines umfangreichen Grenzgänger-Konzepts.
So könnte Ihre Lohnabrechnung aussehen
Bruttolohn |
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AHV/IV/EO |
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Die Alters- und Hinterlassenenversicherung, die Invaliditätsversicherung sowie die Erwerbsersatzordnung bilden die 1. Säule im Schweizer Rentensystem.
Der Beitragssatz für AHV, IV und EO beträgt im Jahr 2021 zusammen 10,6%. Dieser Beitragssatz wird jeweils hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen und automatisch vom Bruttolohn einbehalten. |
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BVG |
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Die Pensionskasse ist die 2. Säule im Schweizer Rentensystem und hat das Ziel, gemeinsam mit der AHV das Renteneinkommen auch über das Existenzminimum hinaus zu sichern.
Alle Arbeitnehmer, die AHV und IV versichert sind und mindestens 21.510 CHF jährlich verdienen (Stand 2021), sind auch obligatorisch in der beruflichen Vorsorge pflichtversichert. Der Beitragssatz für den obligatorisch versicherten Lohn ist nach Alter und Geschlecht unterschiedlich. Es sind mit (Arbeitgeber/Arbeitnehmer) 7 bis 18 % Beitragssatz (Altersgutschrift) zu rechnen. |
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NBU |
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Die Nichtberufsunfallversicherung springt bei Unfällen in der Freizeit ein. Während der Arbeitgeber die Kosten für eine Berufsunfallversicherung (SUVA) übernimmt, zahlt der Arbeitnehmer die NBUV i. d. R. aus eigener Tasche.
Die Prämien zur UVG/NBU – und somit auch die Abzüge auf Ihrem Lohnausweis – sind unterschiedlich hoch, da diese abhängig von Berufsgruppen und mit den dadurch unterschiedlichen Risiken verbunden sind. In der Regel bewegen sich die Beitragssätze zwischen 1 und 3 %. *Diese pauschale Musterberechnung wurde mit 1,5 % gerechnet. |
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ALV |
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Die Arbeitslosenversicherung springt im Falle einer Arbeitslosigkeit ein. Die Abwicklung erfolgt über die Agentur für Arbeit in Deutschland.
Der Beitrag zur ALV beträgt gesamthaft 2,2 %, wobei sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag teilen. Für Jahreslöhne ab 148.201 CHF reduziert sich der gesamthafte Beitragssatz auf 1,0 %. |
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KTG |
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Bei einer Arbeitsunfähigkeit, z. B. durch Krankheit, ist die Lohnfortzahlung ein wichtiger Faktor. I. d. R. besteht über die Lohnfortzahlungspflicht hinaus eine Tagegeldversicherung.
Viele – jedoch nicht alle Arbeitgeber – schließen für den Einkommensausfall durch Krankheit für ihre Arbeitnehmer eine Krankentagegeldversicherung (meist Kollektivverträge) ab. Der Beitragssatz für eine (kollektive) Krankentagegeldversicherung liegt für den Arbeitnehmer meist bei ca. 1 % des Bruttolohnes. In manchen Fällen übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge. *Diese pauschale Musterberechnung wurde mit 1,0 % gerechnet. |
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Totale Abzüge | --- |
Nettolohn |
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Quellensteuerabzug |
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Der Grenzgänger zahlt seine Steuern grundsätzlich in Deutschland. Allerdings behält der Schweizer Arbeitgeber vom Bruttolohn eine Grenzgängerabgabe, die sogenannte Quellensteuer, ein.
Das Doppelbesteuerungsabkommen regelt, dass der Grenzgänger in der Schweiz eine pauschale Steuerabgabe i. H. v. 4,5 % zu zahlen hat. Dieser Beitrag wird der deutschen Einkommensteuer angerechnet. |
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Auszahlung |
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Mit diesen Kosten müssen Sie zudem rechnen |
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Einkommensteuer (D) | individuell |
Solidaritätszuschlag (D) | individuell |
Kirchensteuer (D) | individuell |
Krankenversicherung | individuell |
Gemäß Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) muss der Grenzgänger seine Steuern im Wohnsitzstaat (Deutschland) entrichten. Die bereits einbehaltene Quellensteuer (4,5 %) wird angerechnet. Auch wird die Krankenversicherung nicht automatisch über den Schweizer Arbeitgeber abgewickelt. Darum müssen Sie sich als Grenzgänger selbst kümmern.
Eine pauschale Berechnung für diesen Punkt ist nicht möglich.
Fordern Sie deshalb Ihre persönliche und umfangreiche Nettolohn-Information und Vorschläge zur Krankenversicherung an, um zu erfahren, welche Abzüge Sie sowohl auf dem Lohnzettel, als auch darüber hinaus haben.
Nettolohnberechnung für Grenzgänger
Klare Frage, klare Antwort? Mit unseren Nettolohninformationen in jedem Fall!
So einfach die eingangs gestellte Frage auch sein mag, so komplex und verschieden ist auch Ihre persönliche Situation. Mit unserer Nettolohn-Berechnung informieren wir Sie detailliert über die zu erwartenden Abzüge, sowohl in der Schweiz, als auch in Deutschland. Damit sind Sie optimal auf anstehende Gehaltsverhandlungen vorbereitet.
Nettolohnberechnung für Grenzgänger
Nettolohnberechnung für Grenzgänger
Ihre Lohnverhandlungen gehen in die entscheidende Phase, bzw. Sie haben bereits Ihren Arbeitsvertrag in der Tasche. Nun möchten Sie wissen, was am Ende Netto für Sie übrig bleibt.
Sie erhalten mit einer ersten Nettolohnberechnung einen Überblick über die Abzüge der Sozialversicherung, sowie der Steuern sowohl in der Schweiz, als auch in Deutschland.
Wir möchten darauf hinweisen, dass der Grenzgängerversicherungsservice nicht steuerlich beratend tätig ist.
Die erste Berechnung ist für Sie kostenfrei und wird von einem unserer Partner erstellt. Und so haben wir am Ende zusammen gebracht, was zusammen gehört.