Sympany euroline – Gesetzliches Grenzgängermodell CH/D
Als Grenzgänger unterstehen Sie der Versicherungspflicht in der Schweiz. Sie müssen also eine Schweizer Grundversicherung abschließen oder aber entsprechenden Versicherungsschutz aus Deutschland nachweisen, um sich von dieser Pflicht befreien zu lassen.
Mit dem Sympany-Euroline profitieren Sie von der Wahlfreiheit beim Behandlungsort. Sie entscheiden, ob Sie sich in der Schweiz oder in Deutschland behandeln lassen möchten. Die Leistungen gelten entsprechend den jeweiligen Krankenversicherungsgesetzen (KVG oder GKV).
Mit auf Grenzgänger optimal abgestimmten Zusatzbausteinen können Sie Leistungslücken schließen und private Leistungen erhalten, verlieren aber trotzdem nicht das Rückkehrrecht in die deutsche gesetzliche Krankenkasse (GKV).
Vorteile von Sympany euroline
Günstige Beiträge
Beitrag nicht einkommensabhängig
Behandlungen in der Schweiz und in Deutschland möglich
Optimal für Familien
Rückkehrrecht in die GKV
Gesetzlicher Versicherungsschutz in der Schweiz und in Deutschland. Bei Sympany im Jahre 2025 bereits für 216,70 CHF (ab 26 Jahre, ohne Unfall) im Monat. Rückkehrrecht in die deutsche gesetzliche Krankenkasse inklusive.
Ablauf
Sympany-Euroline ist nicht nur besonders günstig, sondern mit ausgewählten deutschen Zusatzbausteinen zudem leistungsstark und zukunftssicher.
Sympany: Sie erhalten von Sympany einen Versicherungsschein, eine Chip-Karte für Behandlungen in der Schweiz.
S072/S1 (E106): Das Formular S072/S1 (E106) wird an eine deutsche gesetzliche Krankenkasse (GKV) Ihrer Wahl übermittelt.
GKV Deutschland: Die GKV tritt als „Aushilfkasse“ für Behandlungen in Deutschland ein. Erstattet werden Leistungen nach dem Sachleistungsprinzip.
Sympany: Den Beitrag entrichten Sie ausschließlich an die Sympany
GKV Deutschland: Beiträge an die deutsche Kasse werden nicht erbracht
Sympany: Bei Behandlungen in der Schweiz gilt eine fixe Jahresfranchise i. H. v. 300 CHF zzgl. 10 % pro Rechnung (maximal 700 CHF). Zuzahlungen für Spital etc. Keine freie Wahl der Franchisehöhe.
GKV Deutschland: Bei Behandlungen in Deutschland gelten die für Deutschland
kassentypischen Zuzahlungen wie z. B. für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, Krankenhaus etc.
Die versicherten Leistungen
Sie können als Grenzgänger selbst entscheiden, ob Sie sich in der Schweiz oder in Deutschland behandeln lassen. Die versicherten Leistungen sind nach dem jeweiligen Krankenversicherungsgesetz geregelt.
Sie erhalten in der Schweiz die Leistungen nach dem Schweizer Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) .
In Deutschland erhalten Sie die Leistungen nach dem Sachleistungsprinzip. Grundlage hierfür ist das Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V), die gesetzliche Krankenversicherung Deutschland.
Als erfahrene Versicherungsagentur mit ausgewiesener Expertise für Grenzgänger wissen wir genau, bieten wir Ihnen ebenso umfangreiche Zusatzleistungen an. Diese können nach Beendigung der Grenzgängertätigkeit mit Wohnort Deutschland i. d. R. beibehalten werden.
Sympany: Sie erhalten Leistungen nach den Bestimmungen des Schweizer KVG
GKV Deutschland: Sie erhalten über die deutsche Aushilfkasse ambulante (Sach)leistungen nach dem SGB V
Sympany: Sie erhalten Leistungen nach den Bestimmungen des Schweizer KVG
GKV Deutschland: Sie erhalten über die deutsche Aushilfskasse stationäre (Sach)leistungen nach dem SGB V
Sympany: Das Schweizer KVG kennt keine mit Deutschland vergleichbaren zahnärztlichen Leistungen und ist somit nicht Bestandteil des Versicherungsschutzes.
GKV Deutschland: Sie erhalten über die deutsche Aushilfskasse zahnärztliche (Sach)leistungen nach
dem SGB V
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