Sympany euroline – Gesetzliches Grenzgängermodell CH/D

Als Grenzgänger unterstehen Sie der Versicherungspflicht in der Schweiz. Sie müssen also eine Schweizer Grundversicherung abschließen oder aber entsprechenden Versicherungsschutz aus Deutschland nachweisen, um sich von dieser Pflicht befreien zu lassen.

Mit dem Sympany-Euroline profitieren Sie von der Wahlfreiheit beim Behandlungsort. Sie entscheiden, ob Sie sich in der Schweiz oder in Deutschland behandeln lassen möchten. Die Leistungen gelten entsprechend den jeweiligen Krankenversicherungsgesetzen (KVG oder GKV).

Mit auf Grenzgänger optimal abgestimmten Zusatzbausteinen können Sie Leistungslücken schließen und private Leistungen erhalten, verlieren aber trotzdem nicht das Rückkehrrecht in die deutsche gesetzliche Krankenkasse (GKV).

Unser Partner:

Kontaktieren Sie uns:

In Deutschland: +49 7621 159 49-66

In der Schweiz: +41 61 511 5001

Angebot anfordern

Vorteile von Sympany euroline

  • Günstige Beiträge

  • Beitrag nicht einkommensabhängig

  • Behandlungen in der Schweiz und in Deutschland möglich

  • Optimal für Familien

  • Rückkehrrecht in die GKV

Gesetzlicher Versicherungsschutz in der Schweiz und in Deutschland. Bei Sympany im Jahre 2024 bereits für 219,50 CHF (ab 26 Jahre) im Monat. Rückkehrrecht in die deutsche gesetzliche Krankenkasse inklusive.

Ablauf

Sympany-Euroline ist nicht nur besonders günstig, sondern mit ausgewählten deutschen Zusatzbausteinen zudem leistungsstark und zukunftssicher.

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von www.videolyser.de zu laden.

Inhalt laden

Sympany: Sie erhalten von Sympany einen Versicherungsschein, eine Chip-Karte für Behandlungen in der Schweiz.

S072/S1 (E106): Das Formular S072/S1 (E106) wird an eine deutsche gesetzliche Krankenkasse (GKV) Ihrer Wahl übermittelt.

GKV Deutschland: Die GKV tritt als „Aushilfkasse“ für Behandlungen in Deutschland ein. Erstattet werden Leistungen nach dem Sachleistungsprinzip.

Sympany: Den Beitrag entrichten Sie ausschließlich an die Sympany

GKV Deutschland: Beiträge an die deutsche Kasse werden nicht erbracht

Sympany: Bei Behandlungen in der Schweiz gilt eine fixe Jahresfranchise i. H. v. 300 CHF zzgl. 10 % pro Rechnung (maximal 700 CHF). Zuzahlungen für Spital etc. Keine freie Wahl der Franchisehöhe.

GKV Deutschland: Bei Behandlungen in Deutschland gelten die für Deutschland
kassentypischen Zuzahlungen wie z. B. für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, Krankenhaus etc.

Die versicherten Leistungen

Sie können als Grenzgänger selbst entscheiden, ob Sie sich in der Schweiz oder in Deutschland behandeln lassen. Die versicherten Leistungen sind nach dem jeweiligen Krankenversicherungsgesetz geregelt.

Sie erhalten in der Schweiz die Leistungen nach dem Schweizer Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) .

In Deutschland erhalten Sie die Leistungen nach dem Sachleistungsprinzip. Grundlage hierfür ist das Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V), die gesetzliche Krankenversicherung Deutschland.

Als erfahrene Versicherungsagentur mit ausgewiesener Expertise für Grenzgänger wissen wir genau, bieten wir Ihnen ebenso umfangreiche Zusatzleistungen an. Diese können nach Beendigung der Grenzgängertätigkeit mit Wohnort Deutschland i. d. R. beibehalten werden.

Sympany: Sie erhalten Leistungen nach den Bestimmungen des Schweizer KVG

GKV Deutschland: Sie erhalten über die deutsche Aushilfkasse ambulante (Sach)leistungen nach dem SGB V

Sympany: Sie erhalten Leistungen nach den Bestimmungen des Schweizer KVG

GKV Deutschland: Sie erhalten über die deutsche Aushilfskasse stationäre (Sach)leistungen nach dem SGB V

Sympany: Das Schweizer KVG kennt keine mit Deutschland vergleichbaren zahnärztlichen Leistungen und ist somit nicht Bestandteil des Versicherungsschutzes.

GKV Deutschland: Sie erhalten über die deutsche Aushilfskasse zahnärztliche (Sach)leistungen nach
dem SGB V

Angebot anfordern

JETZT UNVERBINDLICHES ANGEBOT ANFORDERN

Vorname
Bitte ausfüllen
Bitte ausfüllen
Nachname
Bitte ausfüllen
Bitte ausfüllen
Straße
Bitte ausfüllen
Bitte ausfüllen
PLZ
Bitte ausfüllen
Bitte ausfüllen
Wohnort
Bitte ausfüllen
Bitte ausfüllen
Geburtsdatum
Bitte ausfüllen
Bitte ausfüllen
Ihre E-Mailadresse
Bitte geben Sie Ihre E-Mailadresse an
Bitte geben Sie Ihre E-Mailadresse an
Telefon
Für Rückfragen geben Sie bitte Ihre Telefonnummer an
Für Rückfragen geben Sie bitte Ihre Telefonnummer an
Beginn der Grenzgängertätigkeit
Pflichtfeld!
Pflichtfeld!
Wenn Sie uns etwas mitteilen möchten, finden Sie hier genügend Platz.
Pflichtfeld!
Pflichtfeld!
Pflichtfeld!
Pflichtfeld!

Gebührenfreie Hotline 0800 600 2004

Beratungsstelle Hochrhein
Hauingerstrasse 18
D-79689 Maulburg
Telefon: +49 7622 688 72-25
hochrhein@ggvss.de

Beratungsstelle Rheintal
Franz-Haas-Str. 12
D-79761 Waldshut-Tiengen
Telefon: +49 7741 695 99-94
rheintal@ggvss.de

Beratungsstelle Dreiländereck
Körnerstrasse 14
D-79539 Lörrach
Telefon: +49 7621 159 49-66
dreilaendereck@ggvss.de

Beratungsstelle Bodensee
Lohnerhofstr. 2
D-78467 Konstanz
Telefon: +49 7531 350 49-60
bodensee@ggvss.de

Beratungsstelle Breisgau
Auerstraße. 2
D-79108 Freiburg i. Br.
Telefon: +49 761 870 70-200
breisgau@ggvss.de

Beratungsstelle Schweiz
Am Kägenrain 1-3
CH-4153 Reinach BL
Telefon: +41 61 511 5001
schweiz@ggvss.de