Nettolohnrechner
So könnte Ihre Lohnabrechnung aussehen
Bruttolohn |
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AHV/IV/EO |
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Die Alters- und Hinterlassenenversicherung, die Invaliditätsversicherung sowie die Erwerbsersatzordnung bilden die 1. Säule im Schweizer Rentensystem.
Der Beitragssatz für AHV, IV und EO beträgt im Jahr 2021 zusammen 10,6%. Dieser Beitragssatz wird jeweils hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen und automatisch vom Bruttolohn einbehalten. |
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BVG |
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Die Pensionskasse ist die 2. Säule im Schweizer Rentensystem und hat das Ziel, gemeinsam mit der AHV das Renteneinkommen auch über das Existenzminimum hinaus zu sichern.
Alle Arbeitnehmer, die AHV und IV versichert sind und mindestens 21.510 CHF jährlich verdienen (Stand 2021), sind auch obligatorisch in der beruflichen Vorsorge pflichtversichert. Der Beitragssatz für den obligatorisch versicherten Lohn ist nach Alter und Geschlecht unterschiedlich. Es sind mit (Arbeitgeber/Arbeitnehmer) 7 bis 18 % Beitragssatz (Altersgutschrift) zu rechnen. |
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NBU |
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Die Nichtberufsunfallversicherung springt bei Unfällen in der Freizeit ein. Während der Arbeitgeber die Kosten für eine Berufsunfallversicherung (SUVA) übernimmt, zahlt der Arbeitnehmer die NBUV i. d. R. aus eigener Tasche.
Die Prämien zur UVG/NBU – und somit auch die Abzüge auf Ihrem Lohnausweis – sind unterschiedlich hoch, da diese abhängig von Berufsgruppen und mit den dadurch unterschiedlichen Risiken verbunden sind. In der Regel bewegen sich die Beitragssätze zwischen 1 und 3 %. *Diese pauschale Musterberechnung wurde mit 1,5 % gerechnet. |
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ALV |
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Die Arbeitslosenversicherung springt im Falle einer Arbeitslosigkeit ein. Die Abwicklung erfolgt über die Agentur für Arbeit in Deutschland.
Der Beitrag zur ALV beträgt gesamthaft 2,2 %, wobei sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag teilen. Für Jahreslöhne ab 148.201 CHF reduziert sich der gesamthafte Beitragssatz auf 1,0 %. |
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KTG |
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Bei einer Arbeitsunfähigkeit, z. B. durch Krankheit, ist die Lohnfortzahlung ein wichtiger Faktor. I. d. R. besteht über die Lohnfortzahlungspflicht hinaus eine Tagegeldversicherung.
Viele – jedoch nicht alle Arbeitgeber – schließen für den Einkommensausfall durch Krankheit für ihre Arbeitnehmer eine Krankentagegeldversicherung (meist Kollektivverträge) ab. Der Beitragssatz für eine (kollektive) Krankentagegeldversicherung liegt für den Arbeitnehmer meist bei ca. 1 % des Bruttolohnes. In manchen Fällen übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge. *Diese pauschale Musterberechnung wurde mit 1,0 % gerechnet. |
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Totale Abzüge | --- |
Nettolohn |
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Quellensteuerabzug |
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Der Grenzgänger zahlt seine Steuern grundsätzlich in Deutschland. Allerdings behält der Schweizer Arbeitgeber vom Bruttolohn eine Grenzgängerabgabe, die sogenannte Quellensteuer, ein.
Das Doppelbesteuerungsabkommen regelt, dass der Grenzgänger in der Schweiz eine pauschale Steuerabgabe i. H. v. 4,5 % zu zahlen hat. Dieser Beitrag wird der deutschen Einkommensteuer angerechnet. |
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Auszahlung |
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Mit diesen Kosten müssen Sie zudem rechnen |
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Einkommensteuer (D) | individuell |
Solidaritätszuschlag (D) | individuell |
Kirchensteuer (D) | individuell |
Krankenversicherung | individuell |
Gemäß Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) muss der Grenzgänger seine Steuern im Wohnsitzstaat (Deutschland) entrichten. Die bereits einbehaltene Quellensteuer (4,5 %) wird angerechnet. Auch wird die Krankenversicherung nicht automatisch über den Schweizer Arbeitgeber abgewickelt. Darum müssen Sie sich als Grenzgänger selbst kümmern.
Eine pauschale Berechnung für diesen Punkt ist nicht möglich.
Fordern Sie deshalb Ihre persönliche und umfangreiche Nettolohn-Information und Vorschläge zur Krankenversicherung an, um zu erfahren, welche Abzüge Sie sowohl auf dem Lohnzettel, als auch darüber hinaus haben.